Lage
In einer der attraktivsten Wohnlagen von Regensburg, im Marina Quartier / Alter Schlachthof, wurden zwei Wohnanlagen mit 14 und 15 Wohneinheiten errichtet. Die Balkone, Dachterrassen und Dachgärten bieten teilweise eine wunderbare Aussicht. Von der Tiefgarage mit 34 Stellplätzen führt je Haus ein Personenaufzug bis in die Penthaus-Wohnungen.
Die Gebäude sind in Massivbauweise errichtet. Die heute geforderten Energiestandards der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG ) werden erreicht bzw. unterboten. Wir haben im KfW 70-Standard gebaut, deshalb gewährte uns die KfW-Bank günstige Darlehen.
Rohbau
ERDARBEITEN
Die Ausführung der erforderlichen Erdarbeiten, Aushub der Baugrube, der Fundamente und Rohrgräben, Entwässerungs- und Kanalarbeiten erfolgte soweit es für die Errichtung der Wohnanlage notwendig war.
FUNDAMENTE / BODENPLATTE / TIEFGARAGE
Die Fundamente, Tiefgaragenaußenwände und die Bodenplatte wurden in wasserundurchlässigen Stahlbeton nach statischer Berechnung hergestellt. Die Tiefgarage hat eine einspurige Zu-/ Abfahrtsrampe mit Ampelschaltung und verfügt über 33 Stellplätze in einem Combilift und 2 separaten Stellplätzen. Das Tiefgaragentor hat einen elektrischen Antrieb erhalten.
WÄNDE
Die Außenwände und die Tragkonstruktion bestehen aus Stahlbeton und / oder Mauerwerk. Die Außenfassade hat ein Wärmeverbundsystem entsprechend der Anforderungen der derzeitig gültigen EnEV erhalten. Nichttragende Wände wurden mit einem 11,5 cm Mauerwerk ausgeführt. Die Kellerabteile wurden mit Metall-Gitterwänden abgetrennt. Die Wohnungstrennwände wurden mit Schallschutzsteinen und / oder Stahlbeton mit einer Rohdichte von 2,0 erstellt.
VERPUTZARBEITEN
Die Wohnungsinnen- und Wohnungstrennwände in den Wohngeschossen haben einen Kalkgipsputz erhalten, die Nassräume einen Kalkzementputz. Die Rohbetonwände im Kellergeschoß und der Tiefgarage wurden mit mineralischer Farbe gestrichen.
DECKEN
Die konstruktive Ausbildung der Geschossdecken erfolgte nach statischen Erfordernissen und den Anforderungen des Schallschutzes. Die Dicke der Decken wurde entsprechend der statischen Berechnung eingebaut. Hierbei finden die einzelnen DIN -Vorschriften Berücksichtigung. Die Unterseite wurde in den Wohnungen gespachtelt, im Kellergeschoss gestrichen.
TREPPENLÄUFE UND PODESTE IN DEN TREPPENHÄUSERN
Die Ausführung der Tragkonstruktion der Treppenläufe erfolgte in den statisch erforderlichen Dicken. Teilbereiche der Treppenläufe wurden auch aus vorgefertigten Betonfertigteilen hergestellt. Die Treppenläufe wurden schalltechnisch entkoppelt eingebaut. Die Treppengeländer wurden aus farbbeschichteten Metallprofilen gefertigt.
BALKONE
wurden in Stahlbeton ausgeführt und thermisch getrennt.
DACH
Über dem Penthaus wurde ein Flachdach errichtet.
SPENGLERARBEITEN
Die Dachrinnen und die Fallrohre wurden in Titanzink ausgeführt.
Ausbauarbeiten
SANITÄRISTALLATION
Freiliegende Warm- und Kaltwasserrohre im Kellerbereich sowie die unter Putz liegenden Rohre im Wohnbereich wurden wärmedämmend isoliert. Die Penthauswohnungen haben an der Außenwand einen Kaltwasseranschluss erhalten.
SANITÄRE EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE
Die sanitären Einrichtungsgegenstände wurden im Farbton weiß ausgeführt.
BAD
Acrylbadewanne, Einlochmischbatterie mit Handbrause und verchromter Wannengriff. Duschwanne , Mischbatterie, Handbrause und Verstellstange. Waschtisch aus Porzellan, Einlochmischbatterie, verchromter Handtuchhalter, Kristallspiegel im Bereich des Waschbeckens, geflieste Ablage (Vorderwandinstallation), wandhängendes Porzellan-WC mit Unterputzspülkasten, verchromter Papierhalter. Gäste-WC (soweit vorhanden) Handwaschbecken aus Porzellan, Einlochmischbatterie, verchromter Handtuchhalter, Kristallspiegel im Bereich des Waschbeckens, wandhängendes Porzellan-WC mit Unterputzspülkasten, verchromter Papierhalter.
HEIZUNG
Die Beheizung erfolgt durch einen Gas-Brennwertkessel in Verbindung mit einer einzelraumgesteuerten Fußbodenheizung (außer Abstellraum und Diele). Im Bad wurde zusätzlich ein Handtuchheizkörper installiert.
ELEKTROINSTALLATION
Die Installation der elektrischen Anlagen erfolgte nach den Vorschriften des VDE und den technischen Anschlussbedingungen des Stromlieferwerkes, einschließlich Zähleranlage und Fundamenterder. Die Absicherung in den Wohnungsverteilungen erfolgte mit Leitungsschutzautomaten.
Jeder Wohnraum erhält Lichtanschlüsse mit Schalter und Steckdosen in ausreichender Anzahl (nach Elektroplan). In allen Bädern wurden Potentialausgleiche als Schutzmaßnahme ausgeführt. Die Wohnungen haben eine Klingel- und Video-Sprechanlage von der Eingangstür zu den Wohnungen erhalten.
Lehrrohr für Hörfunk und Fernsehen wurden in jedem Wohnzimmer sowie Leerrohr für Telefonanschluss in der Diele verlegt.
Sämtliche Allgemein-Räume wie Treppenhaus, Kellerflur und Technikräume wurden nach Erfordernis mit Leuchten ausgestattet. Alle haustechnischen Anlagen (Heizung, Lüftung, Sanitär) wurden mit den notwendigen Anschlüssen versehen.
Küche
Anschlussmöglichkeit für Spüle und Geschirrspülmaschine.
Fenster
Die Fenster und die Fenstertüren sind aus Kunststoff oder Holz mit 3-fach Isolierverglasung
entsprechend Wärmeschutzverordnung und EnEV
Allgemeines
SONDERWÜNSCHE
konnten nur im Rahmen der terminlichen Bauabwicklung und mit schriftlicher Zustimmung der Bauherren erfolgen.
PLANUNGSÄNDERUNGEN
Änderungen in der Planung, den vorgesehen Materialien und Einrichtungsgegenständen waren vorbehalten, soweit sie aus technischen Gründen, statischen Berechnungen oder aus Gründen der Materialbeschaffung zweckmäßig waren und durch gleichwertige Leistungen bzw. Materialien ersetzt werden konnten. Auflagen der Baugenehmigung oder neue Erlasse bzw. DIN -Vorschriften konnten eine Änderung der vorgesehenen Ausführung erfordern. Änderungen, die der technischen Verbesserung dienten, blieben vorbehalten. Änderungen waren maßgebend und wurden vom Käufer anerkannt.
EINRICHTUNG / AUSSTATTUNG
Sämtliche Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die in Prospekten, im Baugesuch sowie in sonstigen Plänen eingezeichnet wurden, waren nicht in den Leistungen enthalten; außer es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen (dies galt auch für Kamin, Küchen-, Bareinrichtungen, Terrasse, Balkon und Grünflächen). Sie dienten lediglich als Einrichtungsbeispiele. Entsprechendes galt ebenfalls für alle anderen verwendeten Darstellungen und Bilder.